Hundesportverein Calbe Saale e.V.

Der VPG(Vielseitigkeitsprüfung)- Sport setzt sich aus den Sparten Fährte, Unterordnung und Schutzdienst zusammen .

Als erstes beginnt man mit der Abteilung Fährte.

Der Hund muss seine Fährtensicherheit von mindestens 70 % auf einer Länge von 300 Schritt (VPG1) bis 600 Schritt (VPG3), mindestens 3 Schenkel, 2 Gegenstände und mindestens 20 Minuten alten Fährte vorweisen. Die Höchstpunktzahl beträgt 100 Punkte .

Nach der Fährte beginnt man mit der Unterordnung .

Dabei hat der Hund seine Führigkeit in der Freifolge, Gehen durch eine Menschengruppe, Sitzübung, Ablegen in Verbindung mit herankommen, Ablegen unter Ablenkung, Steh aus dem Schritt (VPG2), Bringen eines Gegenstandes auf ebener Erde, Bringen eines Gegenstandes über eine 1 m Hürde und Bringen eines Gegenstandes über die Schrägwand (1,80 m). Es erfolgt eine Überprüfung der Schussgleichgültigkeit , sowie die Überprüfung der Unbefangenheit. Um diese Abteilung zu bestehen, ist eine Mindestpunktzahl von 70 Punkten (max. 100) zu erbringen .

Dannach beginnt man mit dem Schutzdienst.

Diese Abteilung zeigt den Gehorsam des Hundes in Grenzfällen. Gerade in diesem Übungsteil wird der Hund sehr stark belastet, da er aus Reizsituationen sofort wieder zurück in das gehorsame Verhalten gerufen wird. Diese Überprüfung stellt hohe Anforderungen an das Triebverhalten, die Selbstsicherheit und Belastbarkeit des Hundes. Sich für sein Rudel im Rahmen seiner Möglichkeiten einzusetzen, lernt der Welpe schon frühzeitig von seiner Mutter. Im Rahmen des Schutzdienstes wird u.a. dieser Bewachungsinstinkt genutzt. Ganz entscheidend zur Erlernung dieser Disziplin ist das Wesen des Hundes. Ausgeglichenheit, Nervenstärke und Selbstbewusstsein, gepaart mit unabdingbarem Gehorsam gehören zu diesen Voraussetzungen. Ein Hund, der nicht die Hörzeichen des Hundeführers befolgt, kann hier absolut nicht bestehen. Die Übungen bestehen aus Streife nach dem Helfer, Stellen und Verbellen, dann erfolgt ein Überfall auf den Hund und wenn der Helfer ruhig steht, muss der Hund ihn nur bewachen. Diese "Ruhephase" des Hundes nutzt der Helfer, um zu fliehen.. Der Hund darf erst dann die Verfolgung aufnehmen, wenn er vom Hundeführer die Weisung erhält und muss dann auf Distanz den Helfer stellen und dessen erneuten Angriff abwehren.